Grenzabstände

Grenzabstand für Hecken

Sichtschutz

Die Heckenpflanzen können eine gute  Lösung für Sichtschutz sein. Sie sollen aber auch ihren Nachbarn beachten und nicht die Sonne auf seinem Grundstück nehmen. In jedem Bundesland bestehen hierzu entsprechende gesetzliche Richtlinien.

Grenzabstand-Hecken

Sie wollen keinen Streit mit Ihrem Nachbarn. Wenn Sie eine Hecke anlegen wollen, klären Sie zunächst mit Ihrem Nachbarn, dass Sie auch ihm einen schönen Garten gönnen. Klären Sie, dass Sie ein- bis zweimal jährlich sein Grundstück zum Zweck des Heckeschneidens betreten dürfen. Hinterlassen Sie den Garten ordentlich, versuchen Sie alle Äste und Blätter einzusammeln. Möglicherweise möchte Ihr Nachbar die Hecke auch selber schneiden.

Falls es herabhängende Äste in den Garten Ihrer Nachbarn gibt, sollten Sie das mit ihrem Nachbarn besprechen. Es können Gefahrensituationen während eines Sturms auftreten.. Es besteht die Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht schützt Ihren Nachbarn von Sachschäden..Sie sind aber haftbar für die Pflege, zum Beispiel das Unterlassen des Stutzens von Hecken. Sie können Ihren Nachbarn fragen ob er die Arbeiten für Sie übernehmen will oder wann Sie wieder schneiden sollen. Das spricht Sie aber nicht von der Verkehrssicherungspflicht frei.

Fühlt sich Ihr Nachbar durch die Hecke gestört, darf er sie jedoch nicht ohne Ihre Zustimmung schneiden. Er muß Ihnen einen Zeitraum vorgeben indem Sie die Hecke zu kürzen haben. Wenn diese Frist verstreicht darf er die Kürzungen selbst vornehmen. Falls er Ihnen keinen Zeitraum vorgibt und ohne Ihre Erlaubnis die Hecke schneidet, ist sein Handeln Sachbeschädigung.

In den nächsten Absätzen stehen die Richtlinien für Grenzabstande.

Baden-Württemberg

Bis zu 180 cm Gesamthöhe müssen die Hecken einen Abstand von 50 cm einhalten. Die Grenzabstände für höhere Hecken können sie berechnen mit der Formel: Pflanzenhöhe – 130 cm.

Bayern

Sie müssen 50 cm einhalten, wenn ihre Hecke nicht höher ist als 200 cm. Hecken über 200 cm müssen einen Abstand von 200 cm einzuhalten.

Berlin

Sie müssen 50 cm einhalten, wenn ihre Hecke nicht höher ist als 200 cm. Hecken über 200 cm müssen einen Abstand von 100 cm einzuhalten.

Brandenburg

In Brandenburg können sie die Grenzabstand berechnen mit der Formel: Gesamthöhe in cm mal 1/3. Entscheidend dabei ist den Abstand von den Ästen und nicht der Leittrieb.

Bremen

In Bremen gibt es keine Richtlinien für Grenzabstand.

Hamburg

In Hamburg gibt es keine Richtlinien für Grenzabstand.

Hessen

Sie sollen einen Abstand von 25 cm einhalten bei Pflanzen bis 120 cm. Bis 200 cm Höhe sollen sie 50 cm einhalten und bei Hecke höher als 200 cm sollen sie 75 cm einhalten.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Richtlinien für Grenzabstand.

Niedersachsen

In Niedersachen gibt es Richtlinien für den Bereich bebauter Gebiete. Dafür sind die nächsten Abstände:​

  • Pflanzen bis 120 cm: 25 cm Grenzabstand
  • Pflanzen bis 200 cm: 50 cm Grenzabstand
  • Pflanzen bis 300 cm: 75 cm Grenzabstand
  • Pflanzen bis 500 cm: 125 cm Grenzabstand
  • Pflanzen bis 1500 cm: 300 cm Grenzabstand
  • Pflanzen höher als 1500 cm: 800 cm Grenzabstand

Nordrhein-Westfalen

Sie müssen 50 cm einhalten, wenn ihre Hecke nicht höher ist als 200 cm. Hecken über 200 cm müssen einen Abstand von 100 cm einzuhalten.

Rheinland-Pfalz

Bis zu 100 cm Höhe müssen Sie einen Abstand von 25 cm einhalten. Bei Hecken von 101 bis zu 150 cm müssen Sie 50 cm einhalten. Bei Hecken höher als 150 cm müssen Sie 75 cm einhalten. Für Hecken höher als 200 cm sollen Sie das Nachbarrechtsgesetz für Rheinland-Pfalz ansehen.

Saarland

Bis zu 100 cm Höhe müssen Sie einen Abstand von 25 cm einhalten. Bei Hecken von 101 bis zu 150 cm müssen Sie 50 cm einhalten. Bei Hecken höher als 150 cm müssen Sie 75 cm einhalten.

Sachsen

Sie müssen 50 cm einhalten, wenn ihre Hecke nicht höher ist als 200 cm. Hecken über 200 cm müssen einen Abstand von 200 cm einzuhalten.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gelten die nachstehenden Abstände:

  • Pflanzen bis 150 cm: 25 cm Grenzabstand
  • Pflanzen bis 300 cm: 100 cm Grenzabstand
  • Pflanzen bis 500 cm: 125 cm Grenzabstand
  • Pflanzen bis 1500 cm: 300 cm Grenzabstand
  • Pflanzen höher als 1500 cm: 600 cm Grenzabstand

Schleswig-Holstein

Hecken bis 120 cm müssen einen Abstand von 50 cm einhalten. Für höhere Hecke gibt es die Formel: Gesamthöhe in cm mal 1/3. Entscheidend dabei ist der Abstand von den Ästen und nicht von dem Leittrieb.

Thüringen

Bis zu 100 cm Höhe müssen Sie einen Abstand von 25 cm einhalten. Bei Hecken von 101 bis zu 150 cm müssen Sie 50 cm einhalten. Bei Hecken von 151-200 cm müssen Sie 75 cm einhalten. Für Pflanzen höher als 200 cm gibt es die Formel: Gesamthöhe – 125 cm = Grenzabstand.